Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit (KIG-Einstufung) den Großteil der Behandlungskosten. Zunächst werden 80 % erstattet – bei Geschwistern in gleichzeitiger Behandlung 90 %. Den verbleibenden Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss zurück. Leistungen über die Grundversorgung hinaus werden privat getragen.
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen – etwa bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen, die einen kieferchirurgischen Eingriff erfordern. In den meisten Fällen werden die Kosten privat getragen.
„KIG“ steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Seit 2002 werden Zahn- und Kieferfehlstellungen vor Behandlungsbeginn nach festen, messbaren Kriterien in eine Skala von 1 bis 5 eingestuft.
Diese Einstufung entscheidet über die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Eine Beteiligung erfolgt in der Regel ab KIG-Stufe 3.
KIG 1 oder 2 bedeutet nicht automatisch, dass keine Behandlung sinnvoll ist — sie wird lediglich nach den aktuellen Kassenrichtlinien nicht bezuschusst.
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur das medizinisch notwendige Minimum. Moderne Methoden, die die Behandlung komfortabler oder schonender machen – wie kariesvorbeugende Versiegelungen oder besonders hochwertige Materialien – sind nicht enthalten. Solche Leistungen bieten wir Ihnen gerne als individuelle Wahlleistungen an und beraten Sie persönlich dazu.
Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein – besonders wenn die KIG-Einstufung knapp nicht für eine Kassenübernahme ausreicht. Wichtig: Die Versicherung muss vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden. Ob eine Versicherung geeignet ist, lässt sich über unabhängige Testzeitschriften oder seriöse Online-Quellen prüfen.
Die Beihilferegelungen variieren je nach Stelle und haben sich zuletzt stark an die gesetzlichen Krankenkassen angenähert – ein Eigenanteil ist daher einzuplanen. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ, wobei nicht alle Positionen automatisch beihilfefähig sind. Ein detailliertes Informationsblatt erhalten Sie mit Ihrem Behandlungsplan.