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Kostenübernahme
Der
Behandlung

Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen

Lächelnder Jugendlicher mit fester Zahnspange
Bis 18 Jahre

Kinder & Jugendliche

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt bei medizinischer Notwendigkeit (KIG-Einstufung) den Großteil der Behandlungskosten. Zunächst werden 80 % erstattet – bei Geschwistern in gleichzeitiger Behandlung 90 %. Den verbleibenden Eigenanteil erhalten Sie nach erfolgreichem Abschluss zurück. Leistungen über die Grundversorgung hinaus werden privat getragen.

Lächelnde Frau mittleren Alters mit strahlend weißem Lächeln
Ab 18 Jahre

Erwachsene

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten nur in Ausnahmefällen – etwa bei ausgeprägten Kieferfehlstellungen, die einen kieferchirurgischen Eingriff erfordern. In den meisten Fällen werden die Kosten privat getragen.

Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG) Kostenübernahme gesetzlicher Krankenkassen Kieferorthopädische Indikationsgruppe (KIG)
Versicherungssymbol, Taschenrechner und Zahnmodell mit Zahnspange als Sinnbild für die Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

Kieferorthopädische Indikationsgruppen (KIG)

„KIG“ steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen. Seit 2002 werden Zahn- und Kieferfehlstellungen vor Behandlungsbeginn nach festen, messbaren Kriterien in eine Skala von 1 bis 5 eingestuft.

Diese Einstufung entscheidet über die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse. Eine Beteiligung erfolgt in der Regel ab KIG-Stufe 3.

KIG 1 oder 2 bedeutet nicht automatisch, dass keine Behandlung sinnvoll ist — sie wird lediglich nach den aktuellen Kassenrichtlinien nicht bezuschusst.

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Häufige Fragen zur Kostenübernahme

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt nur das medizinisch notwendige Minimum. Moderne Methoden, die die Behandlung komfortabler oder schonender machen – wie kariesvorbeugende Versiegelungen oder besonders hochwertige Materialien – sind nicht enthalten. Solche Leistungen bieten wir Ihnen gerne als individuelle Wahlleistungen an und beraten Sie persönlich dazu.

Eine Zusatzversicherung kann sinnvoll sein – besonders wenn die KIG-Einstufung knapp nicht für eine Kassenübernahme ausreicht. Wichtig: Die Versicherung muss vor dem ersten Besuch beim Kieferorthopäden abgeschlossen werden. Ob eine Versicherung geeignet ist, lässt sich über unabhängige Testzeitschriften oder seriöse Online-Quellen prüfen.

Die Beihilferegelungen variieren je nach Stelle und haben sich zuletzt stark an die gesetzlichen Krankenkassen angenähert – ein Eigenanteil ist daher einzuplanen. Die Abrechnung erfolgt nach GOZ, wobei nicht alle Positionen automatisch beihilfefähig sind. Ein detailliertes Informationsblatt erhalten Sie mit Ihrem Behandlungsplan.

Fragezeichen als Symbol für die häufigen Fragen zur Kostenübernahme